Platz- und Hausordnung

  1. Übungen dürfen nur mit gesunden Hunden durchgeführt werden.
  2. Krankheiten (z. B. Zwingerhusten) sind anzeigepflichtig-beim Übungsleiter zu melden.
  3. Die Hunde müssen vollständig geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses muss dem Übungsleiter jährlich abgegeben werden.
    • Bei Hunden, die neu auf den Platz kommen, muss entweder der Impfpass oder eine Bescheinigung der Impfungen vorgelegt werden.
    • Bei öffentlichen Veranstaltungen auf dem Übungsgelände sind sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder verpflichtet, den gültigen Impfpass ihres Hundes vorzuzeigen.
      Der Zutritt für Hunde ohne gültigen Impfpass ist nicht gestattet!
  4. Die Hunde müssen ausreichend versichert sein.
    • Für die Dauer der Übungsstunden haftet jeder Hundeführer selbst für seinen Hund.
    • Eine Kopie der Haftpflichtversicherung muss beim Übungsleiter abgegeben werden.
  5. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, sich und seinen Hund in die dafür vorgesehene Anwesenheitsliste einzutragen. Falls es zu auftretenden Gefahren kommt, können die Teilnehmer der Gruppen schnellst möglich erreicht werden.
  6. Die Hunde sind auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen und Spieleinheiten werden von der Übungsleitung angekündigt. In dieser Zeit hat jeder Hundeführer auf seinen Hund zu achten und muss bei unerwünschtem Verhalten seines Hundes eingreifen.
  7. Läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz und zu den Übungsstunden. Dies gilt für die Dauer der Hitze und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin für Rüden noch attraktiv ist.
  8. Elektronische Erziehungshilfen, Funk- und Stachelhalsbänder sind streng verboten.
  9. Während der Übungszeiten herrscht absolutes Alkoholverbot.
  10. Das Übungsgelände darf nur mit festem Schuhwerk betreten werden.
  11. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Hundekot kann eine Ansteckungsquelle für Menschen, Hunde und andere Tiere sein.
  12. Geräteübungen dürfen nur mit dem Übungsleiter durchgeführt werden.
  13. Betreten des Übungsgeländes und freies Üben auf dem Gelände außerhalb der Trainingszeiten sind verboten.
  14. Kindern ist das Spielen während und außerhalb der Übungszeiten im Übungsbereich und auf den Übungsgeräten strengstens untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
  15. Beim Parken ist Rücksicht auf die umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zu nehmen.
  16. Zigarettenstummel sind in dem aufgestellten Behälter zu entsorgen. Tabak ist giftig. Besonders für Welpen kann die Aufnahme lebensbedrohliche Folgen haben.
  17. Während des Übungsbetriebs dürfen fremde Hunde nicht gefüttert werden. Zuwiderhandlungen können zu sofortigem Platzverweis führen.

Stand: Februar 2009

Der Vorstand

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