Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein, sowie über die Leistung von Arbeitsstunden und/oder Ersatzleistungen. Die Beitragsordnung ist bindend für alle Mitglieder.

Mitgliedsbeitrage

Einzelmitgliedschaft: 50€ (Freikauf der Arbeitsstunden: 100€)

Familienmitgliedschaft: 80€ (Freikauf der Arbeitsstunden: 200€)
(enthält maximal zwei Erwachsene, zwei eigene Kinder, jedes weitere Kind/Jugendlicher zusätzlich 10€)

Fördermitgliedschaft:
als Einzelmitgliedschaft: 50€
als Familienmitgliedschaft: 80€

Aufnahmegebühr

Weiterhin ist pro Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr in Verbindung mit dem ersten Beitrag zu entrichten.

Aufnahmegebühr Einzelmitgliedschaft: 10€

Aufnahmegebühr Familienmitgliedschaft 20€
(jedes weitere Kind/Jugendlicher zusätzliche 5€)

Art der Mitgliedschaft

Aktive Mitgliedschaft
Als aktives Mitglied gilt jedes Mitglied, das mindestens an einer Übungsstunde im Kalenderjahr teilnimmt.

Passive Mitgliedschaft / Fördermitgliedschaft
Als passives Mitglied / Fördermitglied gilt jedes Mitglied, das während des Kalenderjahres an keiner Übungsstunde teilgenommen hat (gilt sowohl für Einzel- und Familienmitgliedschaft!)

Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen.

Arbeitsstunden

Arbeitsstunden für aktive Vereinsmitglieder
Pro aktives Mitglied wird eine zu leistende Arbeitsstundenzahl von mindestens 10 Stunden pro Kalenderjahr veranschlagt.

Abmeldung von Übungsstunden
Eine verbindliche Zusage bis einen Tag vorher bis 20:00 Uhr  ist geltend. Bei nicht Einhaltung ist keine Teilnahme möglich. Am Übungstag selbst, besteht noch die Möglichkeit, sich bis spätestens 15:00 Uhr abzumelden (z.B. wegen Krankheit). Danach wird zusätzlich 1 Arbeitsstunde/ pro nicht abgemeldeter Übungsstunde zu den, zu leistenden Arbeitsstunden hinzu gerechnet.

Die Arbeitsstunden können in Form von Arbeitseinsätzen, Diensten bei Aktivitäten/Festen des Vereins und in Form von Lebensmittelspenden (Kuchen/Salat) abgeleistet werden. Eine Lebensmittelspende wird mit je einer Arbeitsstunde angerechnet.

Ersatzweise wird für nicht geleistete Arbeitsstunden ein Entgelt von  10€ / pro Stunde/Mitglied fällig.

Arbeitsstunden für passive Mitglieder oder Fördermitglieder
Passiven Mitgliedern/Fördermitgliedern werden keine Arbeitsstunden und/oder Ersatzleistungen abverlangt. Dies gilt auch bei passiven Familienmitgliedern.

Die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt am Ende des Kalenderjahres.

Fälligkeit und Mahnprozess
Die Beiträge und Ersatzleistungen aus dem Vorjahr sind am 01.01. eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahr) fällig. Sie werden im Lastschrifteneinzugsverfahren erhoben und sind bis spätestens zum 31.03. zu entrichten. Mitglieder sind verpflichtet, eine Änderung der Bankdaten umgehend und rechtzeitig vor Einzug dem Vorstand des Vereins mitzuteilen. Gebühren für eventuelle Rückbuchen gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.

Falls die Zahlung des Beitrages/Ersatzleistungen nicht erfolgt, gilt folgender Mahnprozess:
1. Mahnstufe: Anmahnung des ausstehenden Beitrags, zzgl. Kosten für die Rücklastschrift, zzgl. Portokosten
2. und letzte Mahnstufe: siehe 1. Mahnstufe zzgl. 10€ und Androhung des Ausschlusses

Die jeweilige Mahnung erfolgt im Turnus von einem Monat. Das Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand.

Stand: 11.07.2024

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