Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein, sowie über die Leistung von Arbeitsstunden und/oder Ersatzleistungen. Die Beitragsordnung ist bindend für alle Mitglieder.
Mitgliedsbeitrage
Einzelmitgliedschaft: 50€ (Freikauf der Arbeitsstunden: 100€)
Familienmitgliedschaft: 80€ (Freikauf der Arbeitsstunden: 200€)
(enthält maximal zwei Erwachsene, zwei eigene Kinder bis 18 Jahre, jedes weitere Kind zusätzlich 10€)
Passive Mitgliedschaft:
als Einzelmitgliedschaft: 50€
als Familienmitgliedschaft: 80€
Probemitgliedschaft (3 Monate verpflichtend):
50€
Aufnahmegebühr
Weiterhin ist pro Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr in Verbindung mit dem ersten Beitrag zu entrichten.
Aufnahmegebühr Einzelmitgliedschaft: 10€
Aufnahmegebühr Familienmitgliedschaft 20€
(jedes weitere Kind/Jugendlicher zusätzliche 5€)
Art der Mitgliedschaft
Aktive Mitgliedschaft
Als aktives Mitglied gilt jedes Mitglied, das mindestens an einer Übungsstunde im Kalenderjahr teilnimmt.
Passive Mitgliedschaft
Als passives Mitglied gilt jedes Mitglied, das während des Kalenderjahres an keiner Übungsstunde teilgenommen hat (gilt sowohl für Einzel- und Familienmitgliedschaft!)
Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht und den Arbeitsstunden ausgenommen.
Probemitgliedschaft:
Eine 3-monatige Probemitgliedschaft ist grundsätzlich verpflichtend für den Eintritt als normales Mitglied im Verein. (keine Arbeitsstunden, keine Kündigung nötig, keine Stimmberechtigung, keine Teilnahme an Turnieren)
Arbeitsstunden
Arbeitsstunden für aktive Vereinsmitglieder
Pro aktives Mitglied wird eine zu leistende Arbeitsstundenzahl von mindestens 10 Stunden pro Kalenderjahr veranschlagt.
Die Arbeitsstunden können in Form von Arbeitseinsätzen, Diensten bei Aktivitäten/Festen des Vereins und in Form von Lebensmittelspenden (Kuchen/Salat) abgeleistet werden. Eine Lebensmittelspende wird mit je einer Arbeitsstunde angerechnet.
Ersatzweise wird für nicht geleistete Arbeitsstunden ein Entgelt von 10€ / pro Stunde/Mitglied fällig.
Beiträge
- Familienmitglieder oder in sonstiger häuslicher Gemeinschaft mit einem ordentlichen Mitglied lebende Personen, zahlen einen ermäßigten Betrag.
- Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner u.a. können ermäßig Beiträge beschlossen werden.
- Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
Arbeitsstunden für passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und Probemitglieder
Passiven Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Probemitgliedern werden keine Arbeitsstunden und/oder Ersatzleistungen abverlangt. Dies gilt auch bei passiven Familienmitgliedern.
Die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt am Ende des Kalenderjahres.
Fälligkeit und Mahnprozess
Die Beiträge und Ersatzleistungen aus dem Vorjahr sind am 01.01. eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahr) fällig. Sie werden im Lastschrifteneinzugsverfahren erhoben und sind bis spätestens zum 31.03. zu entrichten. Mitglieder sind verpflichtet, eine Änderung der Bankdaten umgehend und rechtzeitig vor Einzug dem Vorstand des Vereins mitzuteilen. Gebühren für eventuelle Rückbuchen gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.
Falls die Zahlung des Beitrages/Ersatzleistungen nicht erfolgt, gilt folgender Mahnprozess:
1. Mahnstufe: Anmahnung des ausstehenden Beitrags, zzgl. Kosten für die Rücklastschrift, zzgl. Portokosten
2. und letzte Mahnstufe: siehe 1. Mahnstufe zzgl. 10€ und Androhung des Ausschlusses
Die jeweilige Mahnung erfolgt im Turnus von einem Monat. Das Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand.
Stand: 01.02.2026
